AGB / Nutzungsbedingungen

OnVerma

AGB/Nutzungsbedingungen für die Durchführung von Versicherungsvergleichen durch OnVerma

1. Allgemeines

  1. OnVerma, Inh. Maximilian Fürster, Titzstraße 19, 66740 Saarlouis (nachfolgend: OnVerma) bietet auf seiner Webseite onverma.de (nachfolgend: onverma.de) die Möglichkeit, Versicherungsvergleiche durchzuführen.
  2. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für die Nutzung dieses Versicherungsvergleichs durch den Besucher der Webseite (nachfolgend KUNDE) und die Vermittlung von Versicherungen durch OnVerma.
  3. Diese AGB enthalten spezielle Regelungen für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend: UNTERNEHMER). Diese speziellen Klauseln für den geschäftlichen Verkehr sind durch eine explizite Bezugnahme auf UNTERNEHMER gekennzeichnet und gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.
  4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt ONVERMA nicht an, es sei denn, ONVERMA hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  5. OnVerma betreibt auf der Webseite onverma.de auch ein Kundenportal, auf dem der KUNDE sich mit seinen Zugangsdaten einloggen kann, wenn OnVerma dem KUNDEN hierzu einen gesonderten Zugang freischaltet. Für die Nutzung dieses Kundenportals gelten gesonderte Nutzungsbedingungen, die der KUNDE bei Anmeldung zum Kundenportal akzeptieren muss.

2. Vertragsgegenstand/Vertragspartner/Vertragsschluss

  1. Die Leistung von OnVerma umfasst ohne weitergehende Beauftragung lediglich die Erstellung eines Versicherungsvergleiches. Ein Versicherungsvertrag entsteht nicht aufgrund einer Anfrage bei OnVerma.
  2. Vertragsgegenstand ist dementsprechend die Tätigkeit von OnVerma als Versicherungsvermittler für Verbraucher oder für UNTERNEHMER zum Zweck des unternehmerischen Eigenbedarfs. OnVerma stellt auf http://www.onverma.de unentgeltlich unverbindliche Informationen und Tarifauskünfte über Tarife und Konditionen von Versicherungsunternehmen (nachfolgend: ANBIETER) zur Verfügung.
  3. Auf Basis der vom KUNDEN bestimmten Kriterien wird ein unverbindlicher Überblick über verschiedene Versicherungen verschafft. Dem KUNDEN wird so ermöglicht, Anfragen für verschiedene Versicherungen zu stellen.
  4. Die Übersendung einer Anfrage an OnVerma erfolgt nach Eingabe der erforderlichen Daten in das jeweilige Eingabeformular auf http://www.onverma.de. Der KUNDE hat die Möglichkeit, seine Daten durch eine Navigation innerhalb des Anfrageformulars mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers vor Absenden der Anfrage zu überprüfen und zu korrigieren.
  5. Anhand der von dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Informationen wird OnVerma dem KUNDEN zugeschnittene Produkte unverbindlich zur Auswahl stellen. Der KUNDE entscheiden selbst, ob er ein entsprechendes Produkt in Anspruch möchte.
  6. Anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungspflichten, die über einen Versicherungsvergleich hinausgehen, bestehen nicht. Soweit der KUNDE solche Tätigkeiten, die über einen reinen Versicherungsvergleich hinausgehen, in Anspruch nehmen will, muss der KUNDE hierfür gesondert eine Maklervollmacht beantragen. Regelungen dieser AGB, die über einen reinen Versicherungsvergleich hinausgehen, gelten nur, wenn mit dem KUNDEN eine solche gesonderte Maklervollmacht besteht.
  7. OnVerma behält sich das Recht vor, keine Maklervollmacht auszustellen. Eine Beratung und Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen sind ausgeschlossen.
  8. Eine Beratungsanfrage verpflichtet OnVerma noch nicht zu einer Annahme des Auftrages oder zu einem unverzüglichen Tätigwerden. Eine Tätigkeitsverpflichtung entsteht erst nach Erteilung einer Übernahmebestätigung oder durch die Übersendung von entsprechenden Unterlagen durch OnVerma.
  9. OnVerma ist als Versicherungsmakler gem. § 34d Gewerbeordnung zum Zweck der Vermittlung von Versicherungen tätig. Ein Versicherungsvermittlungsverhältnis (Maklervertrag) zwischen OnVerma und dem KUNDEN kommt – soweit der KUNDE nicht einen gesonderten Maklervertrag mit OnVerma abschließt – erst mit Übermittlung des Versicherungsantrages an den ANBIETER zustande.
  10. Dem KUNDEN ist bewusst, dass Versicherungsschutz erst dann entsteht, wenn ein rechtswirksamer Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Ein solcher wird ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem von ihm ausgewählten ANBIETER abgeschlossen. OnVerma hat keinen Einfluss darauf, ob der ANBIETER einen Versicherungsvertrag mit dem KUNDEN abschließt. Der ANBIETER entscheidet frei auf der Basis seiner Vertragsbedingungen, ob er einen Versicherungsvertrag mit dem KUNDEN abschließt.
  11. im Falle einer über einen reinen Versicherungsvergleich auf der Webseite onverma.de hinausgehenden weitergehenden Beratung des KUNDEN erhält OnVerma ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertragsverhältnisses vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Benötigt der Kunde eine sofortige Deckung eines Risikos, hat er ein sofortiges Tätigwerden mit OnVerma im Maklervertrag schriftlich zu vereinbaren.
  12. OnVerma kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der KUNDE seine Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag mit dem ANBIETER erfüllt.
  13. Bei der Bearbeitung der Vermittlungsanfrage kann nur der vom Kunden geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt ist als vollständig und wahrheitsgemäß zur Beratungsgrundlage anzunehmen.
  14. OnVerma ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage, sich fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Kunden zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der Kunde selbst erst später eigene Kenntnis erhält.
  15. Vertragssprache ist Deutsch.
  16. Der Text dieser AGB wird von OnVerma gespeichert. Die AGB können auch auf der Webseite onverma.de abgerufen und ausgedruckt werden.

3. Pflichten von ONVERMA

  1. Alle Leistungen von OnVerma basieren ausschließlich auf dem vom Kunden geschilderten Sachverhalt. Entsprechend werden nur solche Versicherungsleistungen berücksichtigt, die mit den vom KUNDEN geschilderten Bedürfnissen vereinbar sind.
  2. OnVerma berücksichtigt lediglich solche Anbieter, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind, wenigstens eine Niederlassung in Deutschland unterhalten und ihre Leistungen nach deutschem Recht und in deutscher Sprache anbieten.
  3. OnVerma ist nicht verpflichtet, die Solvenz der Anbieter zu überprüfen, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen.
  4. OnVerma berücksichtigt lediglich die Anbieter, die bereit sind, mit OnVerma zusammenzuarbeiten und eine übliche Courtage für die Tätigkeit von OnVerma zu zahlen. Direktversicherer oder nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte können von OnVerma nicht berücksichtigt werden. Wünscht der Kunde dennoch ausdrücklich eine solche Beratung oder Vermittlung, ist hierfür jeweils eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren.
  5. OnVerma bietet auf der Internetseite http://www.onverma.de Informationen zu Versicherungen an, bei denen Preis und Leistung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen und die geeignet sind, den durchschnittlichen Bedarf abzudecken. Es ist daher möglich, dass die angebotenen Versicherungen bei Besonderheiten den Bedarf für einzelne KUNDEN nicht bzw. nur teilweise abdecken.
  6. OnVerma hat die auf der Internetseite http://www.onverma.de angebotenen Versicherungen auf Grundlage einer objektiven und ausgewogenen Marktuntersuchung nach fachlichen Kriterien ermittelt.
  7. OnVerma ist in der Bestimmung und Bewertung der für die jeweiligen Versicherungsprodukte relevanten Auswahlkriterien grundsätzlich frei. Als Auswahlkriterien gelten neben objektiven Kriterien auch die Erfahrungswerte von OnVerma.
  8. OnVerma ist nicht verpflichtet, den günstigsten oder umfassendsten Versicherungsschutz zu vermitteln. Die Beratung und Vermittlung nach fachlichen Kriterien im Rahmen eines sachgemäßen Ermessens, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers (KUNDEN) zu erfüllen, richten sich nach den von den Parteien eruierten Bedürfnissen des Kunden.
  9. Die Dokumentation der Kundenwünsche und Bedürfnisse und der erteilte Rat von OnVerma sowie die ausdrücklichen Weisungen des Kunden werden von OnVerma dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom KUNDEN als Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämie und soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht. Aufgrund einer gesonderten schriftlichen Erklärung des Kunden kann dieser sowohl auf die Darlegung einer Beratungsgrundlage als auch auf eine Beratung oder die Dokumentation der Beratung insgesamt vollständig verzichten. Der Kunde wird hiermit und auf der gesondert zu erteilenden Verzichtserklärung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er aufgrund seines Beratungsverzichtes Rechtsnachteile erleiden kann.

4. Pflichten des KUNDEN

  1. Der KUNDE ist verpflichtet, im Rahmen seiner Anfrage gegenüber OnVerma wahrheitsgemäße Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die gewünschte Versicherung zu machen.
  2. Der KUNDE stellt OnVerma von allen Ansprüchen Dritter und/oder des ANBIETERS frei, die diese gegen OnVerma aufgrund der vom KUNDEN zum Zweck des Versicherungsvergleichs übermittelten Informationen geltend machen. Die Rechtsverteidigung gegen derartige Ansprüche bleibt OnVerma vorbehalten.
  3. Der KUNDE unterstützt OnVerma bei der Abwehr solcher Ansprüche, insbesondere durch Zurverfügungstellung sämtlicher zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der KUNDE ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der OnVerma durch eine erfolgreiche Inanspruchnahme durch Dritte entsteht. Hierzu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.
  4. Der KUNDE ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Insbesondere hat er OnVerma unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, geordnet und so rechtzeitig zu übergeben, dass OnVerma eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag.
  5. Der KUNDE ist verpflichtet, Änderungen seiner vertraglichen Daten, insbesondere seiner Anschrift und seiner Kontaktdaten, unverzüglich gegenüber OnVerma anzuzeigen.
  6. Leitet OnVerma die für den Kunden erstellten Unterlagen, insbesondere die Versicherungspolicen und Bedingungswerke oder Prämienrechnungen zur Kenntnisnahme zu, ist der Kunde verpflichtet, diese auf sachliche Richtig- und Vollständigkeit zu überprüfen und auf etwaige Fehler, Abweichungen vom Antragsinhalt oder Unrichtigkeiten unverzüglich hinzuweisen.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von OnVerma nur mit seiner schriftlichen vorherigen Einwilligung an Dritte weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt OnVerma Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung von OnVerma für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.
  8. Die aus den Versicherungsverträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, etc. sind vom Kunden zu erfüllen.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, OnVerma die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über OnVerma zu führen.
  10. Soweit der KUNDE gegenüber OnVerma entsprechend Ziffer 2.1 eine gesonderte Maklervollmacht erteilt hat, erklärt sich der KUNDE für den Fall, dass nur durch die Abgabe einer Erklärung eine Frist oder ein Rechtsanspruch für den Kunden gewahrt werden kann, damit einverstanden, dass diese Erklärung durch OnVerma auch ohne ausdrückliche Einwilligung mit dem mutmaßlichen Einverständnis des Kunden abgegeben werden kann, wenn OnVerma die erforderliche Information besitzt.

5. Vertragsdauer

  1. Soweit der KUNDE durch Ausfüllen einer gesonderten Maklervollmacht OnVerma mit der dauerhaften Betreuung von Versicherungsverträgen betraut, wird der Vertrag zwischen OnVerma und dem KUNDEN auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit und ohne Bindung an eine Frist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

6. Vergütung

  1. Neben der Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber dem ANBIETER entstehen dem Kunden keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit von OnVerma. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit von OnVerma trägt das Versicherungsunternehmen.

7. Haftung

  1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen OnVerma richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
  2. Die Haftung von OnVerma ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – auf einen Höchstbetrag i.H.v. maximal 1.500.000,00 € beschränkt, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von OnVerma, oder der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von OnVerma. Soweit die Haftung von OnVerma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von OnVerma.Die Haftung von OnVerma nach den §§ 60, 61 und 63 VVG bleibt unberührt.
  3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch OnVerma oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OnVerma beruhen, haftet OnVerma nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Sofern OnVerma zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  5. Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Auftraggeber tätiger Dritter haftet OnVerma nicht.
  6. Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen lückenhafter oder fehlerhafter Sachverhaltsschilderung wird nicht gehaftet, es sei denn, der Kunde weist OnVerma nach, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

8. Aufbewahrung von Unterlagen

  1. OnVerma hat die Kundenunterlagen für die Dauer von 5 Jahren nach Erteilung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn OnVerma den Kunden schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen und der Kunde dieser Aufforderung binnen 6 Wochen nach Erhalt nicht nachgekommen ist. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten von OnVerma bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Zu den Kundenunterlagen im Sinne dieser Regelung gehören alle Schriftstücke, die OnVerma aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Kunden oder für diesen erlangt hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen OnVerma und dem Kunden und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere und Aufzeichnungen.
  3. Auf Anforderung des Kunden, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat OnVerma dem Kunden die ihm überlassenen Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. OnVerma kann von Unterlagen, die er an den Kunden zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückhalten.

9. Rechtsnachfolge

  1. Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. In diesem Fall steht dem KUNDEN ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht innerhalb von einem Monat zu. Die Kündigungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem OnVerma den KUNDEN über die Vertragsübernahme und die Person des Übernehmenden sowie das bestehende Kündigungsrecht in Textform informiert hat. Kündigt bzw. widerspricht der KUNDE nicht innerhalb der Monatsfrist, ist OnVerma berechtigt, die Daten und Unterlagen des KUNDEN an den Übernehmenden zu übermitteln.

10. Datensicherheit und Datenschutz

  1. Das Kundenportal und der Versicherungsvergleich wird im Auftrag von OnVerma betrieben von dem Dienstleister ASSFINET GmbH, Max-Planck-Straße 14, 53501 Grafschaft.
  2. Für die Nutzung der Internetseite www.onverma.de und des Kundenportals wird auf die Datenschutzerklärung von OnVerma unter https://www.onverma.de/datenschutz

11. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

  1. Kunden, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (https://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.
  2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.
  3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 11.1 und 11.2 unberührt.

12. Hinweis gemäß § 36 VSBG

  1. Wir sind zu einer alternativen Streitbeilegung im Sinne des § 36 VSBG bereit, und bitten Sie zur Streitbeilegung die folgende Stelle anzurufen:
    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 080632
    10006 Berlin
    Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    : +49 30 20605899
    Fax: +49 30 20605898
    Webseite: www.versicherungsombudsmann.de
  2. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Bei KUNDEN, die Verbraucher sind, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  3. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von OnVerma in 66740 Saarlouis, Deutschland.
  4. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von OnVerma, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
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