Benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Ja. Eine Haftpflichtversicherung für Motorräder ist gesetzlich vorgeschrieben.

Was versichert die Motorrad-Haftpflicht?

Die Haftpflicht versichert Schäden durch den Betrieb des Motorrads. Dabei schützt die Motorradhaftpflicht Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegenüber Ihnen.

Was ist in der Kaskoversicherung für Motorräder vorhanden?

Der Unterschied zur Haftpflichtversicherung besteht darin, dass auch Schäden am Motorrad mitversichert sind. Gerade für neue Maschinen lohnt sich eine Vollkaskoversicherung.

Wie kann ich den Beitrag meiner Motorradversicherung reduzieren?

Wählen Sie eine Selbstbeteiligung im Schadenfall

Haben Sie eine Kaskoversicherung, können Sie durch eine Selbstbeteiligung den Beitrag verringern. Im Schadenfall müssen Sie ein Teil des Schadens selber erstatten.

Sparen mit einem Saisonkennzeichen

Ihr Motorrad ist dann nur für eine Saison zugelassen. Am häufigsten wird der Zeitraum April (04) bis Oktober (10) gewählt. Sie können auch einen anderen Zeitraum auswählen. Wichtig ist dabei, dass eine positive Weiterstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erst ab einer Saisonlaufzeit von 6 Monaten erfolgt.

Selbstbeteiligung

Wählen Sie eine Selbstbeteiligung im Schadenfall

Haben Sie eine Kaskoversicherung, können Sie durch eine Selbstbeteiligung den Beitrag verringern. Im Schadenfall müssen Sie ein Teil des Schadens selber erstatten.

Saisonkennzeichen

Sparen mit einem Saisonkennzeichen

Ihr Motorrad ist dann nur für eine Saison zugelassen. Am häufigsten wird der Zeitraum April (04) bis Oktober (10) gewählt. Sie können auch einen anderen Zeitraum auswählen. Wichtig ist dabei, dass eine positive Weiterstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erst ab einer Saisonlaufzeit von 6 Monaten erfolgt.

Was ist eine Sondereinstufung?

Eine Sondereinstufung erhalten Sie, wenn bereits ein Fahrzeug auf Sie versichert ist. Zum Beispiel haben Sie eine Autoversicherung, dann kann Ihr Motorrad mit einer Sondereinstufung in eine höhere SF-Klasse (Sie steigen in der SF-Klasse durch Schadenfreiheit) eingetragen werden.
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Wie wird mein Beitrag ermittelt?

Zur Beitragsermittlung werden verschiedene Angaben zur Berechnung benötigt. Die Motorleistung (PS/KW) beeinflusst direkt den Beitrag. Ebenso ist die Regionalklasse von Bedeutung. Diese wird über die Postleitzahl ermittelt und bemisst zum einen die Schadenhäufigkeit einer Region. Haben Sie einen Vertrag mit schadenfreien Jahren, wird Ihr Motorrad nach diesen eingestuft. Versichern Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug, erfolgt in der Regel die SF-Einstufung in die SF-Klasse 0.

Benötige ich immer eine EVB-Nummer?

Eine EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung) benötigen Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges. Diese Nummer wird von der Versicherung erstellt.
Eine EVB-Nummer wird für eine Neuzulassung oder einen Wechsel des Motorrads benötigt. Wechseln Sie den Wohnort benötigen Sie ebenfalls eine neue EVB.

Wie kann ich meine Motorradversicherung kündigen?

Reguläre Kündigung zum Vertragsende

Die Kündigungsfrist in der Motorradversicherung beträgt 1 Monat zum Ende des Vertrages. Wichtig dabei ist, das richtige Vertragende zu formulieren. Gerade bei Saisionkennzeichen ist das Vertragsende nicht immer identisch. Ein Blick in die Vertragsunterlagen ist dabei zu empfehlen. Nutzen Sie unsere Musterkündigung für Motorradversicherungen. Erstellen Sie Ihre individuelle Kündigung in Sekunden.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Erhöht sich Ihr Beitrag ohne Leistungserweiterung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dann spricht man von einer Sonderkündigung nach Beitragserhöhung. Dabei kann auch die Änderung der Regionalklassen ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Wenn Sie von einer solchen Änderung betroffen sind, müssen Sie innerhalb von 1 Monat nach Erhalt der Änderung die Versicherung zum Datum der Beitragserhöhung kündigen.

Kündigung im Schadenfall

Ist ein Schaden eingetreten, können Sie und die Versicherung innerhalb von 1 Monat nach Schadenabwicklung kündigen.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel/Neuzulassung/Abmeldung

Wechseln Sie das Fahrzeug oder wird ein Motorrad neu zugelassen, können Sie die alte Versicherung sofort kündigen. Gleiches gilt bei einer Abmeldung.

Vertragsende

Reguläre Kündigung zum Vertragsende

Die Kündigungsfrist in der Motorradversicherung beträgt 1 Monat zum Ende des Vertrages. Wichtig dabei ist, das richtige Vertragende zu formulieren. Gerade bei Saisionkennzeichen ist das Vertragsende nicht immer identisch. Ein Blick in die Vertragsunterlagen ist dabei zu empfehlen. Nutzen Sie unsere Musterkündigung für Motorradversicherungen. Erstellen Sie Ihre individuelle Kündigung in Sekunden.

Beitragserhöhung

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Erhöht sich Ihr Beitrag ohne Leistungserweiterung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dann spricht man von einer Sonderkündigung nach Beitragserhöhung. Dabei kann auch die Änderung der Regionalklassen ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Wenn Sie von einer solchen Änderung betroffen sind, müssen Sie innerhalb von 1 Monat nach Erhalt der Änderung die Versicherung zum Datum der Beitragserhöhung kündigen.

Schadenfall

Kündigung im Schadenfall

Ist ein Schaden eingetreten, können Sie und die Versicherung innerhalb von 1 Monat nach Schadenabwicklung kündigen.

Fahrzeugwechsel / Neuzulassung

Kündigung bei Fahrzeugwechsel/Neuzulassung/Abmeldung

Wechseln Sie das Fahrzeug oder wird ein Motorrad neu zugelassen, können Sie die alte Versicherung sofort kündigen. Gleiches gilt bei einer Abmeldung.

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