Hausratversicherung schnell erklärt
Die Hausratversicherung versichert alle beweglichen Einrichtungsgegenstände in Ihren vier Wänden. Gegenstände in dazugehörige Gebäude wie zum Beispiel Garagen sind auch mitversichert.
Der Versicherungsschutz gilt nur für ständig selbstbewohnte Wohnungen und Häuser in Deutschland. Für Ferienhäuser oder Zweitwohnungen gelten andere Regelungen für eine Hausratversicherung.
Schnell und einfach erklärt was in der Hausrat versichert ist und was nicht.
Was die Hausratversicherung versichert
Zum Hausrat zählen: Gegenstände die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch genutzt werden. Hausratversicherung ▶ Jetzt Hausrat berechnen und vergleichen.
Folgende Beschädigungen an versicherten Sachen sind in der Hausrat eingeschlossen
- Feuerschaden infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion.
- Leitungswasserschaden durch ausgetretenes Leitungswasser am Hausrat sind mitversichert.
- Sturm/Hagelschaden am Hausrat.
- Einbruch/Vandalismus-Schäden neben dem Einbruch zählt auch Raub zu den versicherten Gefahren. Mitversichert ist die vorsätzliche Beschädigung des Hausrats durch Einbruch.
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Erweiterungen in der Hausrat
- Wasseraustritt aus einem Aquarium und die daraus entstandenen Folgeschäden
- Höhere Entschädigung für ein gestohlenes Fahrrad
- Gegenstände, die nicht von Ihrer KFZ-Versicherung abgedeckt sind, können Sie über die Hausrat gegen Diebstahl mitversichern. Wert- und Elektrogegenstände sind oft jedoch ausgeschlossen.
Hausratversicherung und Reisen
Eine Außenversicherung versichert, unter Berücksichtigung von Entschädigungsgrenzen, für maximal 3 Monate Dinge in der Hausratversicherung mit. Einfacher Diebstahl kann hiermit jedoch nicht versichert werden.
Hausratversicherung für Mietwohnungen
Die Gebäudeversicherung Ihres Vermieters deckt nur unmittelbare Schäden am Gebäude mitab. Ist durch einen Schaden Ihr Hausrat beschädigt, wird eine eigenständige Hausratversicherung benötigt. Diese müssen Sie als Mieter selbst abschließen.
Zusätzlich werden eventuelle Hotel und Auslagerungskosten ebenfalls über die Hausratversicherung reguliert. Ist Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht bewohnbar, können Sie mit dieser Versicherung Hotelkosten geltendmachen.
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