Was genau deckt eine Hausratversicherung ab?
Grundsätzlich kommt diese Versicherung für alle entstehenden Schäden am Inventar Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Immobilie auf. Das umfasst auch Balkon-, Terrassen- und Garageneinrichtungen. Dazu gehören unter anderem Verluste durch Feuer, Wasser, Raub und Einbruchdiebstähle. Hinsichtlich der konkreten Konditionen vereinbaren Sie im Hausratversicherung-Vergleich mit Ihrem Versicherungsberater oder Vertreter eine Summe, bis zu deren Höhe Schäden ersetzt werden. Der Regelfall ist dabei, dass die Versicherung Ihnen den Neupreis der Gegenstände erstattet. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie das Geld auch tatsächlich für diesen Zweck nutzen.
Kaufbelege und Rechnungen in der Hausratversicherung
Sie sollten Kaufbelege und Rechnungen daher aufbewahren, da viele Versicherer diese einfordern. Haben Sie Kinder, die auswärts studieren oder eine Ausbildung machen, ist deren Hausrat ebenfalls mitversichert. Dabei ist es für den Versicherungsvergleich unschädlich, wenn die Kinder in einer eigenen Wohnung außerhalb Ihrer vier Wände wohnen. Allerdings entfällt die Leistungspflicht, wenn keine Rückkehrabsicht – etwa nach dem Ende der Ausbildung – besteht und Ihr Kind einen eigenen Hausstand gründet. Viele Hausratversicherungen beinhalten darüber hinaus einen Selbstbehalt.
Hausratversicherung-Vergleich – wann zahlt sie nicht?
Dieser Punkt ist sehr wichtig, da nicht alle Schäden am Inventar des Gebäudes versichert sind. In der Regel, also bei den meisten Versicherern, findet sich nach dem Hausratversicherung-Vergleich eine abschließende Aufzählung der möglichen Schadensfälle in der Police (dem Versicherungsschein). Sind beispielsweise Beschädigungen durch Hagel nicht Bestandteil des Vertrages, können Sie bei einem derartigen Schaden auch keine Ansprüche geltend machen. Allen Versicherungen gemein ist, dass selbstverschuldete Schäden nicht versichert sind. Handeln Sie zum Beispiel grob fahrlässig, indem Sie Ihren Fernseher zu nah an die Kante der Kommode stellen und dieser herunterfällt, besteht keine Leistungspflicht. Auch Vorsatz ist ausgeschlossen. Er liegt immer dann vor, wenn Sie absichtlich eine Beschädigung herbeiführen.
Was habe ich mir unter den einzelnen Schadensbildern vorzustellen?
Jede Versicherung legt selbst fest, in welchem Rahmen sie Sie etwa gegen Feuer oder Einbrüche absichert. Daher möchten wir Ihnen die wichtigsten Inhalte einer Hausratversicherung kurz näherbringen. Anders als es beispielsweise in der KFZ-Versicherung der Fall ist, gibt es im Hausratversicherung-Vergleich nämlich nicht mehrere Klassen oder Stufen.
Schäden fallen unter diesen Punkt, wenn sie durch einen Brand, Blitzeinschlag, eine Ex- oder Implosion beziehungsweise den Absturz eines Luftfahrzeuges verursacht worden sind. Wichtig vor allem beim Thema Brand ist, dass es sich um ein Feuer handeln muss, welches sich selbstständig ausbreiten kann. Bei einem Blitzschlag sind Sie nur versichert, wenn er unmittelbar auf den Gegenstand – etwa elektrische Geräte – auftrifft. Folgeschäden, beispielsweise eine Zerstörung der gesamten Elektrik im Haus durch Überspannung, decken viele Gesellschaften nicht ab.
Unter diesen Punkt fallen Schäden, die durch austretendes Wasser oder Frost entstanden sind. Im Fokus steht dabei Leitungswasser, da Regen unter den Bereich Sturm fallen würde.
Hier ist zu beachten, dass laut Definition erst ab Windstärke 8 ein Sturm vorliegt. Ist dieses Merkmal nicht gegeben, zahlt Ihnen die Versicherung im Regelfall keine Summe aus – auch, wenn es zu Schäden gekommen ist. Selten beschränkt ist im Hausratversicherung-Vergleich der Bereich Hagel. Hier können Sie, unabhängig von der Intensität und Korngröße Ansprüche geltend machen.
Hierbei kommt es auf die Schwere des Diebstahls an. Muss der Täter ins Haus einsteigen und dabei Türen und Fenster mit Werkzeug oder falschen Schlüsseln öffnen, handelt es sich um einen Versicherungsfall. Ebenfalls versichert ist dann die Zerstörung, die der Einbrecher hinterlassen hat, und nicht nur die entwendeten Gegenstände. Handelt es sich um einen sogenannten Einfachen Diebstahl, liegt in der Regel kein Versicherungsfall vor (er lässt sich aber durch eine Zusatzklausel mitversichern). Wenn Sie Wertgegenstände auf der Terrasse liegen lassen und sie von dort gestohlen werden, wird der Schaden zum Beispiel nicht ausgeglichen.
- Feuer
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Schäden fallen unter diesen Punkt, wenn sie durch einen Brand, Blitzeinschlag, eine Ex- oder Implosion beziehungsweise den Absturz eines Luftfahrzeuges verursacht worden sind. Wichtig vor allem beim Thema Brand ist, dass es sich um ein Feuer handeln muss, welches sich selbstständig ausbreiten kann. Bei einem Blitzschlag sind Sie nur versichert, wenn er unmittelbar auf den Gegenstand – etwa elektrische Geräte – auftrifft. Folgeschäden, beispielsweise eine Zerstörung der gesamten Elektrik im Haus durch Überspannung, decken viele Gesellschaften nicht ab.
- Wasser
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Unter diesen Punkt fallen Schäden, die durch austretendes Wasser oder Frost entstanden sind. Im Fokus steht dabei Leitungswasser, da Regen unter den Bereich Sturm fallen würde.
- Sturm und Hagel
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Hier ist zu beachten, dass laut Definition erst ab Windstärke 8 ein Sturm vorliegt. Ist dieses Merkmal nicht gegeben, zahlt Ihnen die Versicherung im Regelfall keine Summe aus – auch, wenn es zu Schäden gekommen ist. Selten beschränkt ist im Hausratversicherung-Vergleich der Bereich Hagel. Hier können Sie, unabhängig von der Intensität und Korngröße Ansprüche geltend machen.
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
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Hierbei kommt es auf die Schwere des Diebstahls an. Muss der Täter ins Haus einsteigen und dabei Türen und Fenster mit Werkzeug oder falschen Schlüsseln öffnen, handelt es sich um einen Versicherungsfall. Ebenfalls versichert ist dann die Zerstörung, die der Einbrecher hinterlassen hat, und nicht nur die entwendeten Gegenstände. Handelt es sich um einen sogenannten Einfachen Diebstahl, liegt in der Regel kein Versicherungsfall vor (er lässt sich aber durch eine Zusatzklausel mitversichern). Wenn Sie Wertgegenstände auf der Terrasse liegen lassen und sie von dort gestohlen werden, wird der Schaden zum Beispiel nicht ausgeglichen.
Was gibt es beim Thema Hausratversicherung noch zu beachten
Viele Bürger vergleichen die Hausratversicherung gerne mit Kfz- und anderen Versicherungen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass es sich bei einer Hausratversicherung grundsätzlich um eine freiwillige Möglichkeit handelt, seine Wert- und Einrichtungsgegenstände zu schützen. Wenn Sie jedoch eine Immobilie finanzieren und mit dem Darlehen auch die Ausstattung des Gebäudes bezahlen, kann die Bank hierfür bestimmte Bedingungen festlegen. Sie kann Ihnen etwa die Auflage machen, eine solche Versicherung abzuschließen, um sich vor finanziellen Einbußen zu schützen. Vergleichbar ist dieses Vorgehen in etwa mit dem Kauf eines neuen Autos: Wenn Sie Ihren Wagen finanzieren, schreibt Ihnen das Autohaus ebenfalls vor, für diesen eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese ist ebenfalls freiwillig, schützt aber die Bank vor einem eventuellen Zahlungsausfall Ihrerseits.
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