Kfzversicherung Fragen und Antworten
Kfzversicherung Fragen und Antworten oder direkt zum Autoversicherungsvergleich? Lesen sie weitere Interessante Thema rund um die Kfzversicherung.
Erweiterte Leistungen in der KFZ-Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherungstarife unterscheiden sich vor allem in den enthaltenen Zusatzleistungen.
Höhere Deckungssummen möglich
Bei fast allen Anbietern sind pauschal 100 Millionen Euro, bei Personenschäden 12 bis 18 Millionen Euro je geschädigte Person als Höchstsummen versichert.
Mallorca-Police Mietwagen
Die Mallorca-Police bietet bei Fahrten mit einem Mietwagen im Ausland einen umfassenden Kfz-Versicherungsschutz bis zu den in Deutschland üblichen Deckungssummen. Allerdings gelten mittlerweile in einigen Ländern höhere Mindestdeckungssummen als hierzulande.
Kfz-Schutzbrief
Der KFZ Schutzbrief bietet Ihnen Hilfe bei einer Panne oder einem Unfall. Hier gelten aber bestimmte Bedingungen.
Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit Autoversicherung
Das überfahren einer roten Ampel kann im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug zu Regressforderungen der Kfz-Haftpflicht gegen Sie führen. Durch den Einschluss der groben Fahrlässigkeit verhindern Sie dies.
Rabattschutz für KFZ
Ein Rabattschutz kostet extra, aber verhindert die Rückstufung ihrer erreichten SF-Klassen bei einem Schaden.
Auslandsschadenschutz für Autos
Der Ausalandschadenschutz schütz Sie im Ausland vor unverschuldeten Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug. Übersteigt ihr Schaden die Mindestdeckungssummen des Landes in dem der Unfall sich ereignet hat, stockt ihre Versicherung die Summe bis zu der Höchstsumme in Deutschland auf.
Kfzversicherung Fragen und Antworten hier zum nachlesen.
Mitversicherte Personen in der Kfz-Versicherung können sein:
- eingetragenen Fahrer
- der Versicherungsnehmer
- der Halter
- der Besitzer des Fahrzeuges ( Bei Leasingfahrzeugen oft die Bank)
- der Arbeitgeber (bei Dienstfahrzeugen und Dienstfahrten)
Was ist von der Haftung ausgeschlossen
Wen Sie betrunken oder unter Drogen einen Unfall verursachen und dabei Dritte zu schaden kommen, tritt ihre KFZ-Haftpflichtversicherung in Vorleistung.
Jedoch kann die KFZ-Versicherung durch einen Regressanspruch bis zu 5.000 € von ihnen zurückfordern.
Vorsätzliche herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.Kfzversicherung Fragen und Antworten zum Thema Haftungsausschluss in der Autoversicherung.
Was kostet eine Autoversicherung
Wie hoch ihr Beitrag in der KFZ-Haftpflichtversicherung ist von vielen Faktoren ab. Unter anderem zählen dazu:
- das Fahrzeugmodell und Baujahr (Typklasse)
- die Fahrleistung in KM jährlich
- Anzahl und das Alter der einzelnen berechtigten Fahrer
- Welche Schadenfreiheitsklasse sie haben
- Wo das Fahrzeug zugelassen wird (Regionalklasse)
- Privat oder gewerbliche Nutzung
Entscheidend für die Versicherungsprämie sind nicht nur Alter und Typ des Fahrzeugs, sondern auch die Regionalklasse. Das ist mehr eine statistische Kenngröße. Die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfällt. Gerade hier macht es Sinn, einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen. Erweiterte Leistungen in der KFZ-Versicherung sollten Sie ebenfalls mit vergleichen.
Fragen zur KFZ-Versicherung ▶ Hier zum nachlesen oder zum Vergleichsrechner.
Wann werde ich nach einem Schaden zurückgestuft
KFZ-Haftpflichtversicherung
Verursachen Sie einen KFZ-Haftpflichtschaden stuft die Versicherung Sie im nächsten Jahr zurück. Wie die einzelnen Rückstufungen ausfallen, ist bei jeder Versicherung unterschiedlich.
Kfzversicherung Fragen und Antworten in der Kaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung erfolgt keine Rückstufung. Bei der Vollkaskoversicherung erfolgt die Rückstufung wie bei der Haftpflichtversicherung.
Wie kündige ich meine KFZ-Versicherung
Autoversicherungen haben immer eine Laufzeit von einem Jahr ab Beginn. Dabei sind die Kündigungsfristen zu beachten. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende.
Die meisten Fahrzeugversicherungen enden zum 31.12 eines Jahres. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens zum 30. November eingehen.
Wichtige Tipps zu Autoversicherung aus dem Alltag
Schaden am Fahrzeug durch Einkaufswagen
Rollt ihr Einkaufswagen auf dem Supermarktplatz beim Be- und/oder Entladen gegen ein anderes Auto, ist die Kfz-Haftpflicht nicht zuständig. Da der Schaden nicht durch die Nutzung des Fahrzeuges verursacht wurde. Einen solchen Schaden müssen Sie Ihrer Privathaftpflichtversicherung melden. Kfzversicherung Fragen und Antworten oder direkr zum Kfzversicherungsvergleich.
KFZ-Haftpflichtbeitrag steuerlich absetzbar
Der Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Auch wenn Sie das Fahrzeug nur privat nutzen. In ihrer Steuererklärung kann die Summe als Sonderausgabe von unter sonstige Vorsorgeaufwendungen, angerechnet werden. Es sind aber Grenzen zu beachten.